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Baesweiler Monteure leisten Beitrag zur Unabhängigkeit des Süd-Sudan

Baesweiler/Juba. Als vor knapp einem Monat der Süd-Sudan geboren wurde, haben nicht nur Einheimische und hochrangige Politiker diesen neuen Staat in Afrika gefeiert. Auch fünf Gäste aus Baesweiler haben die Gründung hautnah miterlebt. Sie haben dabei sogar für richtig frischen Wind gesorgt.

Quelle: az-web.de von Stefan Schaum

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Bald bis zu 16 Prozent weniger - Bundestag kürzt Solar-Förderung

Nun ist es soweit: Der Bundestag kürzt zum 1. Juli die Förderung von Solarstrom um 11 bis 16 Prozent. Die Opposition kritisiert die Neuregelung heftig.

Die Förderung von Solarstrom wird zum 1. Juli um 11 bis 16 Prozent weiter gekürzt. Solaranlagen auf Ackerflächen werden nicht weiter gefördert. Mit diesem Beschluss des Bundestages gegen die Stimmen der Opposition zog die schwarz-gelbe Koalition einen Schlussstrich unter einen monatelangen Streit. Für Strom von Dachanlagen, der ins Netz eingespeist wird, verringert sich die von den Verbrauchern über den Strompreis zu zahlende Vergütung um 16 Prozent, für Freiflächen um 15 Prozent und für Militärgelände sowie Müllbrachen um 11 Prozent. Auf der anderen Seite werden die Bürger bei hohem eigenen Verbrauch ihres Dachstroms mit einem Bonus von acht Cent je Kilowattstunde belohnt.

Für Dachanlagen ergeben sich mit dem Abbau der Förderung von Anfang des Jahres für 2010 insgesamt Einschnitte von 26 Prozent im Vergleich zu 2009. Das entspricht einem Rückgang der Vergütung um 33 Cent pro verbrauchtem Kilowatt Strom. Die Folgejahre starten jeweils im Januar mit einem weiteren Förderabbau um neun Prozent.

Ab 2011 hinzu kommt eine mengenabhängige Förderung (\"atmender Deckel\") hinzu: Ist die Solarstrom-Erzeugung hoch, sinkt die Förderung stärker, ist die Menge vergleichsweise gering und unter 3500 Megawatt, wird weniger gekürzt.

Besserer Vertrauensschutz

Verbessert wurde der Vertrauensschutz: Wer wegen des Winters seine Solaranlage nicht fertig bekam, kann sie nun ohne Einbuße der bisherigen Förderung zuendebringen, sofern ein Baugenehmigung bis zum 25. März 2010 vorlag.

Auch wenn die Wogen in der abschließenden Debatte wieder hoch gingen - das Gesetz ist nun dennoch unter Dach und Fach, weil es im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Die Länderkammer könnte die Änderungen des Erneuerbare- Energien-Gesetz am 4. Juni zwar durch Anrufung des Vermittlungsausschusses aufhalten, jedoch nicht wirklich kippen.

Für selbst verbrauchten Dachstrom erhöht sich der Bonus nicht mehr generell von 3,6 auf 8 Cent je Kilowattstunde, sondern nur für den Teil der Jahres-Stromerzeugung, der 30 Prozent überschreitet. Dies gilt im übrigen nur für Anlagen bis 500 und nicht - wie bisher beabsichtigt - bis 800 Kilowatt.

Opposition hält dagegen

SPD, Grüne und Linksfraktion hielten der Koalition vor, einen zukunftsträchtigen Markt - vor allem in Ostdeutschland - zu schwächen und die \"Gefährdung der Technologieführerschaft in Kauf zu nehmen\". Dagegen erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen, gerade die erwarteten hohen Strommengen aus der Photovoltaik zeigten, \"dass der Markt mit immer weniger Förderung auskommt\". Damit würden zweistellige Renditen vermieden, sagte auch Michael Kauch für die FDP. Die Union erwartetet für 2010 eine Steigerung auf 6000 bis 9000 Megawatt (MW).

Die Koalition geht davon aus, dass die kürzlich zugesagten Forschungshilfen in dem Bereich von 100 Millionen Euro die Ablehnungsfront insbesondere in den neuen Bundesländern aufweichen konnte. Zusammen mit der erweiterten Förderung des Eigenverbrauchs, der die Stromnetze entlastet, wird nach Aussagen der Koalition stärker die technische Weiterentwicklung von Solaranlagen in Deutschland gefördert. \"Hohe Mitnahme-Effekte für die Exporteure billiger Solarmodule aus China würden damit zugleich abgebaut.\"

Quelle: dpa

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R22 Ausstieg -Chemikalien Schutzverordnung

Ab dem 1.1.2010 ist die Verwendung von neuem H-FCKW R22 zu Reparatur- und Wartungszwecken verboten . Es darf nur noch recyceltes R22 verwendet werden. Bedenken Sie, dass aufbereitetes R22 nicht unbegrenzt zur Verfügung steht!

Im schlimmsten Fall können wir Ihre Kälteanlage nach einem Schadensfall nicht mehr in Betrieb nehmen, wenn kein recyceltes R22 zur Verfügung steht. Denken Sie jetzt an Umrüstung, Austausch des Kältemittels oder eine Anschaffung einer Neuanlage.

Bestehende dichte und funktionierende Anlagen, die vor dem 1.1.2000 in Betrieb genommen wurden, dürfen weiterhin bis 31.12.2014 betrieben werden.

Der 1.1.2015 ist der Stichtag für ALLE H-FCKW Anlagen - das H-FCKW Verbot tritt

Ab diesem Datum dürfen keine Eingriffe in den Kältemittelkreis von Kältemaschinen, die mit R22 und anderen H-FCKW Kältemitteln betrieben werden, durchgeführt werden.

Kältemaschinen müssen im Fall von Reparaturen abgeschaltet werden!

Solange kein Eingriff erforderlich ist, dürfen diese Anlagen weiter betrieben werden.

Wir können Ihre Kälteanlagen, Flüssigkeitskühler, Industriekälteanlagen, Prozesskühler, usw., die noch mit R22 oder anderen H-FCKW Kältemitteln betrieben werden, entweder auf ein anderes, umweltfreundliches und langfristig zugelassenes Kältemittel (Ersatzkältemittel) umrüsten.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir werden ein entsprechendes Angebot für Sie ausarbeiten:
Telefon (0 24 01) 97 60 - 50
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