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Technische und Hygienische Anforderungen
Nicht nur der Gesetzgeber möchte mit der Wartung die Umwelt und den Menschen schützen, auch die Anlage an sich hat durch Ihren Betrieb bedarf an Service, Reinigung und Überprüfung Ihrer Bauteile. Auch der Hersteller stellt Bedingungen an die technische Ausführung der Inspektionen.
Abgesehen von altersbedingtem Verschleiß der RLT – Anlagen, dem erhöhten Energieverbrauch durch Staubanlagerungen in den Lüftungskanälen und dadurch verursachten Leistungsverlusten, sind vor allem die akute Allergiegefährdung oder die zum Teil krebserzeugenden Faktoren durch Staub, Milben, Pilz- und Bakterienbelastung der Belüftungsluft aus Zu-, Ab- und Umluftanlagen oft Mitverursacher des viel diskutierten "SBS" Sick Building Syndromes.
Sogar die Infektion mit Legionellen, der gefürchteten Legionärskrankheit, ist bei schlecht gewarteten RLT – Anlagen möglich!
Um Erkrankungen zu verhindern, die ihre Ursache in schlechter Belüftungsluft haben, und dadurch hohe Kosten durch Arbeitsausfall verursachen, ist es notwendig, eine RLT-Anlage entsprechend den Richtlinien zu warten und zu reinigen. So läßt sich eine Steigerung der Produktivität der Beschäftigten erreichen und behördliche Beanstandungen vermeiden. Die rechtlichen Aspekte bei der Instandhaltung, Inspektion und Reinigung von RLT–Anlagen sind folgende:
Bis zum 21.8.1996 konnten RLT - Anlagenbetreiber gesetzlich nicht belangt werden, um Instandhaltungs- und Wartungs- arbeiten an ihren RLT - Anlagen vorzunehmen. Dann trat das neue Arbeitsschutzgesetz in Kraft und gab damit den Stand der Technik vor, beschrieben in den DIN-Normen, VDI - Richtlinien usw. Das heißt, dass die Richtlinien Gesetzes- charakter bekommen, an denen kein Betreiber vorbeikommt.


