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Kältetechnik
Für die Lebensdauer und den störungsfreien Betrieb ihrer Industriekälteanlagen, Flüssigkeitskühler, Kaltwassersätze, etc. ist eine fachgerechte und regelmäßige Wartung und Inspektion von entscheidender Bedeutung. Wartungen sind wichtig. Das gilt nicht nur für Neuanlagen, um die volle Gewährleistungszeit nach VOB auszuschöpfen, sondern im besonderen Maße natürlich auch für den gesamten Bestand ihrer älteren Kälteanlagen.
Neben den wirtschaftlichen Aspekten gibt es auch gesetzliche Prüfpflichten.
Prüfpflicht von Kälteanlagen
Die EG-Verordnung 2037/2000 ( ChemOzonSchichtV) und die EG-Verordnung 842/2006 (F-Gase Verordnung) verpflichten Sie als Betreiber von ortsfesten Anlagen mit einer Füllmenge von mehr als 3 kg Kältemittel zu einer mindestens 1x jährlichen Dichtheitskontrolle. Diese Mindestprüfung kann bis zu 4x jährlich gefordert werden.
Dazu zählen alle gängigen Kältemittel, das Intervall wird nach der Füllmenge bestimmt.
- Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, die Dichtheit der Systeme sicherzustellen
- Bei Verstößen werden Bußgelder bis 50.000 EUR angedroht
- Führen eines Betriebshandbuches für jede Kälteanlage, welches bei jeder Wartung und Reparatur auszuführen ist
- Durchführung der Arbeiten darf ausschließlich von Sachkundigen durchgeführt werden
Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.


